CyberSeal - das Gütesiegel

Auditierte IT-Dienstleister setzen nachweislich hohe technische und organisatorische Standards um und stärken so die Cyber-Resilienz von Schweizer KMU.

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Für wen ist das Schweizer Gütesiegel CyberSeal geeignet?

IT-Dienstleister mit Sitz und Kundenbasis in der Schweiz können das CyberSeal erhalten,  wenn sie im Auftrag von KMU Kunden die Gesamt- oder Teilverantwortung für das Setup und den Betrieb der IT übernehmen und/oder Cloudlösungen (Bsp. Microsoft 365) konfigurieren und zur Verfügung stellen.

Vorteile für zertifizierte IT-Dienstleister

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Reduktion der Betriebs- und Sicherheitsrisiken 
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Klarere Kommunikation dank gemeinsamer Sicherheitsstandards 
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Vertrauensaufbau durch nachgewiesene Sicherheitskompetenz
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Wettbewerbsvorteil bei Kundengewinnung und Versicherungen

So profitieren KMU als Kunden

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Höherer Schutz vor Cyberangriffen
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 Schnellere Reaktion und geringere Kosten im Ernstfall
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Vereinfachte Wahl des IT-Dienstleisters durch unabhängiges Gütesiegel
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Mehr Fokus auf das eigene Kerngeschäft

Was wird geprüft?
Die Inhalte des Standards

Zertifizierte IT-Dienstleister weisen Kompetenzen in drei Bereichen nach:

  • Organisation (z.B. Dokumentation, Zuständigkeiten, Schulung)

  • Technik (z.B. Zugriffsschutz, Datensicherung, Berechtigungen)

  • Prozesse (z.B. Monitoring, Incident Management)

Die detaillierten Audit-Kontrollpunkte und -prozesse basieren auf dem gültigen CyberSeal Audit Handbuch der Allianz Digitale Sicherheit Schweiz.

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Der Audit-Prozess auf einen Blick

Der Zertifizierungszyklus erstreckt sich über drei Jahre: Im ersten Jahr findet ein umfassendes Audit vor Ort statt. In den Jahren zwei und drei dient jeweils ein Aufrechterhaltungsaudit der Qualitätskontrolle. Ab dem vierten Jahr beginnt der Zyklus erneut mit einem vollständigen Audit.

Audit beantragen

IT-Dienstleister melden sich über das Bestellformular an und erhalten die aktuelle CyberSeal-Prüfliste. Ein Audittermin wird vereinbart. 

Selbstdeklaration

Der IT-Dienstleister füllt die mit Selbstdeklaration gekennzeichneten Fragen aus und reicht die Prüfliste ein.

Audit vor Ort

Die vertieften Kontrollpunkte prüft der Auditor vor Ort – per Interview und Konsolenprüfung.

Zertifizierung

Liegen keine Hauptabweichungen vor, werden das CyberSeal und der Auditbericht ausgestellt.

Abweichungen umsetzen

Abweichungen und Hinweise müssen innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Die Kontrolle erfolgt im darauffolgenden Aufrechterhaltungsaudit.

Aufrechterhaltungsaudit

In den Jahren zwei und drei erfolgt eine Aktualisierung der Selbstdeklaration, eine telefonische Prüfung durch den Auditor und eine Besprechung etwaiger Neuerungen am Standard.

Wichtige Dokumente zum CyberSeal-Audit

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Audithandbuch

Das Handbuch erklärt die Anwendung der Prüfliste, zentrale Begriffe, den Auditablauf und den Umgang mit Abweichungen. Es wird jährlich an aktuelle Bedrohungslagen angepasst.

Audithandbuch herunterladen

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Prüfliste

Die Prüfliste enthält die verbindlichen Anforderungen an IT-Dienstleister. Sie ist der definierte Standard für das Gütesiegel und dient als Basis für Selbstdeklaration und Audit.

Prüfliste herunterladen

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Auditbericht

Der Auditbericht dokumentiert die Ergebnisse des Audits, zeigt Haupt- und Nebenabweichungen und enthält Hinweise und Empfehlungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

Abweichungen und Hinweise

Im Rahmen des Audits können Hauptabweichungen, Nebenabweichungen oder Hinweise festgestellt werden. Der Umgang mit diesen Befunden ist verbindlich geregelt: Hauptabweichungen führen zur Ablehnung der Zertifizierung, Nebenabweichungen müssen innerhalb einer Frist behoben werden. Hinweise dienen der freiwilligen Weiterentwicklung.

Hauptabweichung – kein CyberSeal

Eine Hauptabweichung liegt vor, wenn eine Priorität-1-Anforderung nicht erfüllt ist. In diesem Fall kann das CyberSeal nicht ausgestellt werden.
Der IT-Dienstleister hat drei Monate Zeit, um die Abweichung zu beheben. Danach erfolgt eine Nachprüfung durch den Auditor – dafür wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 600.– erhoben.
Bleibt die Nachbesserung ungenügend, muss der gesamte Zertifizierungsprozess neu gestartet werden.

Nebenabweichung

Eine Nebenabweichung liegt vor, wenn eine Priorität-1-Anforderung nur teilweise erfüllt ist.
Die Behebung muss bis zum nächsten Aufrechterhaltungsaudit erfolgt sein.
Ist die Umsetzung unzureichend, kann die Abweichung erneut festgestellt werden.

Hinweise und Empfehlungen

Hinweise sind nicht-zertifizierungsrelevante Feststellungen, die zur Verbesserung der IT-Sicherheit beitragen können – sowohl auf Seiten des IT-Dienstleisters als auch seiner Kunden.
Die Umsetzung ist freiwillig, wird jedoch beim nächsten Aufrechterhaltungsaudit gemeinsam reflektiert.

Kostenübersicht

Das CyberSeal-Gütesiegel ist drei Jahre gültig. Der Zertifizierungszyklus umfasst ein Initialaudit sowie zwei Aufrechterhaltungsaudit. Ab Jahr 4 beginnt der Zyklus erneut mit einem vergünstigten Rezertifizierungsaudit.

  • CyberSeal Audit
    Geprüfter IT-Dienstleister

    CHF 4’900.– (zzgl. MwSt)

    Gültigkeit: 3 Jahre

    Beinhaltet das Initialaudit sowie zwei Aufrechterhaltungsaudits
    Leistungsumfang:
    • Audit vor Ort im ersten Jahr
    • Kompakte CyberSeal-Prüfliste
    • Ausführlicher Auditbericht mit Schwachstellen und Empfehlungen
    • Ausstellung des Gütesiegels

    Aufrechterhaltungsaudits – inklusive
    Zeitraum: Jahr 2 & 3
    • Jährliches Aufgebot zur Selbstdeklaration

    • Telefonische Prüfung mit Auditor

    • Aktualisierung zu Bedrohungslage und Standard

    • Fortlaufende Gültigkeit des CyberSeals

  • CyberSeal Audit
    Rezertifizierung

    CHF 3’900.– (zzgl. MwSt)

    Ab Jahr 4 

    Der Zertifizierungszyklus beginnt erneut mit einem vollständigen Audit
    Leistungsumfang: 
    • Vollständiges Re-Audit für bestehende zertifizierte IT-Dienstleister

    • Gleicher Leistungsumfang wie Erstzertifizierung, inklusive Aufrechterhaltungsaudits in den zwei Folgejahren

    • Vergünstigter Preis für kontinuierliche Zertifizierung